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FAQ – häufig gestellte Fragen

Eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die z. B. in Deutschland und Österreich als Personengesellschaft betrachtet wird. Ihr Zweck ist die Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Sie wurde am 25. Juli 1985 als erste europäische Unternehmensform von der damals noch existenten EWG eingeführt und gilt in Deutschland als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

Eine EWIV kann nach EU-Recht in Verbindung mit nationalem Recht eines Mitgliedstaates von Gesellschaften (GmbH, AG, KG, oHG usw.) und anderen Einheiten des öffentlichen (Gemeinden, Kammern, Universitäten, kirchliche Einrichtungen, öffentlich-rechtliche Rundfunk- oder TV-Anstalten usw.) oder des Privatrechts (Vereine, Stiftungen usw.) gebildet werden. Sie kann auch von natürlichen Personen gegründet werden, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben oder andere Dienstleistungen erbringen. Eine EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen. Der Zweck der Vereinigung soll sein, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, indem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden. Dies wird zu besseren Ergebnissen führen, als wenn die Mitglieder einzeln vorgingen. Eine EWIV kann nicht mehr als 500 Personen beschäftigen wegen des Mitbestimmungsumgehungsverbots (Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, DrittelbG).

weitere Infos auf Wikipedia 

In den nächsten Minuten erkläre ich Ihnen:

  1. Was genau eine EWIV ist
  2. welche Vorteile sie bietet und
  3. die assoziierte Mitgliedschaft innerhalb unserer EWIV.

 

Eine EWIV ist eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung und hat laut dem Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 14.2.2019 folgende rechtliche Grundlage:

Die EWIV ist eine besondere supranationale Rechtsform, die es Unternehmen ermöglicht, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, ohne diese Zusammenarbeit dem nationalen Recht eines der beteiligten Länder zu unterwerfen.

Eine EWIV nutzt also sämtliche wirtschaftliche Erleichterungen zwischen Unternehmen in der EU. Die Unternehmen investieren grenzüberschreitend ihr Geld – und das unversteuert. Eine EWIV zahlt weder Gewerbe-, Körperschaft- noch Einkommensteuer. Diese Vorteile machen sich unzählige bekannte Unternehmen zunutze und das aus einem guten Grund: denn innerhalb einer EWIV herrscht eine absolute Privatautonomie bei allen Absprachen, freier Personaltausch, freier Geldtransfer und freier Warenverkehr.

Wir bieten Privatpersonen bis hin zu Kapitalgesellschaften die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft. Sie werden also stiller Teilhaber innerhalb unserer IK-EWIV und die Partnerschaft in unserem Netzwerk

  • Nutzen ab sofort alle Vorteile einer EWIV
  • Die Partnerschaft in unserem Netzwerk
  • genießen alle Möglichkeiten eines Großkonzerns
  • globalisieren Ihr Unternehmen
  • und reduzieren somit alle nationalen Vorgaben, Regeln und Gesetze auf ein Minimum.

Da sie ab sofort alle Ihre Aktivitäten wie ein Großkonzern abwickeln, gelten für Sie europäisches Recht, Vorgaben und europäische Regeln – also das Gleichheitsprinzip. Als assoziiertes Mitglied bleiben Sie dennoch absolut unabhängig und haftungsfrei. Nutzen also alle Vorteile: Unter anderem stellen wir Ihnen unsere Partnerkanzleien wie auch unser gesamtes Knowhow im Bereich Marketing- Strategien zur Verfügung. Sie nutzen unsere Experten im Bereich Steuer, Handel, Personal und EWIV- Recht inklusive aller weiteren Dienstleistungen.

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich einfach bei mir.